So lassen sich Versicherungslücken bei der Mobilität auf Zeit vermeiden
(djd). Bei vielen Fahrzeugen handelt es sich genau genommen um „Standzeuge“, die nur alle paar Tage mal bewegt werden. Und je mehr Aufgaben im Homeoffice erledigt werden, desto seltener wird das Auto überhaupt noch benötigt. Die Folge: Viele verzichten mittlerweile auf ein eigenes Kfz oder schicken zumindest den Zweitwagen in Rente – und entscheiden sich stattdessen für Mobilität auf Zeit. Carsharing wird nicht nur in den Großstädten immer beliebter. Laut Statista waren zu Jahresbeginn 2021 bundesweit bereits 2,87 Millionen Nutzer bei den verschiedenen Anbietern registriert. Das sind fast 600.000 mehr als ein Jahr zuvor. Vor allem Elektroautos sind als Sharing-Fahrzeuge immer stärker gefragt – das Autofahren auf Zeit und die umweltfreundliche Mobilität mit erneuerbaren Energien passen gut zusammen. Zudem ist dies eine passende Gelegenheit, ein E-Auto bei geringen Kosten selbst einmal auszuprobieren.

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Ein Jahr lang sorgenfrei Carsharing nutzen
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Hinzu kommt ein weiterer Vorteil des Carsharing: Die Kunden zahlen nur für die Zeit, in der sie das Fahrzeug tatsächlich benötigen. Die Carsharingdienste werben mit hoher Flexibilität, einfacher Buchung per Smartphone und bei Elektroautos mit klimafreundlicher Mobilität, nicht nur in der Stadt. Damit es keine bösen Überraschungen gibt, sollten die Nutzer allerdings auf mögliche versteckte Kosten achten. Was passiert zum Beispiel, wenn man einen Unfall verursacht? Die Haftpflichtversicherung, die für Schäden an anderen Fahrzeugen aufkommt, ist in den Mietgebühren bereits enthalten. Für Beulen und Lackkratzer am eigenen Gefährt hingegen werden Selbstbeteiligungen von bis zu 1.500 Euro fällig. Eine Verringerung dieses Betrags ist häufig gar nicht möglich – und wenn, dann nur zu hohen Zusatzkosten. Eine Alternative stellen spezielle Versicherungsangebote wie von Carassure dar. Im Fall der Fälle übernehmen sie die Selbstbeteiligung. Der Schutz gilt zwölf Monate lang für jede Nutzung. Das lohnt sich noch mehr, wenn die Verbraucher über das Jahr hinweg bei unterschiedlichen Carsharing-Anbietern buchen.
Risiken im Schadensfall ausschließen
Der Zusatzschutz übernimmt nicht nur die Selbstbeteiligung bei eigenverschuldeten Schäden. Zusätzlich sind die Kunden vor Regressforderungen der Kfz-Haftpflichtversicherung bei grober Fahrlässigkeit bis zu einer Höhe von 5.000 Euro abgesichert. Unter www.carassure.de** gibt es mehr Informationen zum Angebot, das ebenso für Mietfahrzeuge oder in verschiedenen Kombipaketen auch für die Nutzung im In- und Ausland online abschließbar ist. Gemeldet wird ein Schaden erst, wenn die Rechnung vom Carsharing- oder Mietwagenanbieter über die Selbstbeteiligung vorliegt.

Foto: djd/www.carassure.de/Getty Images/MarioGuti
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Mobilität auf Zeit wird immer beliebter. Laut Statista waren Anfang 2021 bundesweit bereits 2,87 Millionen Nutzer bei den verschiedenen Carsharing-Anbietern registriert, 600.000 mehr als ein Jahr zuvor. Die Anbieter werben mit Flexibilität, einfacher Handhabung und übersichtlichen Preisen. Allerdings sollten die Nutzer genau auf mögliche versteckte Kosten achten. Im Fall eines Unfalls beispielsweise werden oft hohe Selbstbeteiligungen von bis zu 1.500 Euro fällig. Ausschließen lässt sich dieses finanzielle Risiko mit speziellen Versicherungsangeboten für Carsharing- und Mietfahrzeuge etwa von Carassure. Der Schutz gilt zwölf Monate lang für jede Nutzung. Das lohnt sich noch mehr, wenn Verbraucher über das Jahr hinweg bei unterschiedlichen Carsharing-Anbietern buchen.