Das Begleitete Fahren ab 17 lohnt sich für Jugendliche

 

(djd). Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) können Jugendliche schon früher am Steuer sitzen und bereits vor der Volljährigkeit Auto fahren. Mit dabei ist stets eine Begleitperson, bevor es ab 18 Jahren alleine auf die Straße geht. Diese ist nicht nur Ansprechperson in unbekannten Verkehrssituationen und kann mit Ratschlägen zur Seite stehen, sondern gibt auch Sicherheit und Unterstützung in der neu erlangten Automobilität der Jugendlichen. Um pünktlich zum 17. Geburtstag die Prüfbescheinigung zu erhalten und ein ganzes Jahr begleitet zu fahren, ist eine frühzeitige Anmeldung in der Fahrschule bereits im Alter von 16 ½ Jahren empfehlenswert. Die Fahrausbildung für das Das Begleitete Fahren ab 17 ist die gleiche wie bei älteren Personen.

 

Das begleitete Fahren ab 17
Beim BF17 sammeln Fahranfängerinnen und -anfänger begleitet und unterstützt hilfreiche Erfahrungen im Straßenverkehr.
Foto: djd/v. Kummer/BF17-Kampagne

 

So melden sich die Jugendlichen an

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Für die Anmeldung zum BF17 sind ein gültiger Personalausweis, ein biometrisches Passfoto, die ausgefüllten Antragsformulare und die Unterschriften der Erziehungsberechtigten notwendig. Die Jugendlichen müssen zudem vorab einen Sehtest sowie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren und die entsprechenden Nachweise vorlegen. Auch Begleitpersonen sollten sich frühzeitig mit dem Thema befassen, da es einige Kriterien zu erfüllen gibt: Begleiten darf, wer über 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat. Tipps zum Begleiteten Fahren gibt es unter www.bf17.de**, einer Seite des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und der Deutschen Verkehrswacht (DVW), sowie auf Facebook und Instagram. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gefördert.

 

Das begleitete Fahren ab 17
Studien belegen: Jugendliche, die am BF17 teilgenommen haben, fahren sicherer. Sie sind im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens rund 20 Prozent seltener an Unfällen beteiligt als Gleichaltrige, die nach der Fahrschule direkt auf sich gestellt sind.
Foto: djd/v. Kummer/BF17-Kampagne

 

BF17 hat viele Vorteile

Nach der Fahrschulzeit sammeln BF17 Fahranfängerinnen und Fahranfänger bis zu einem Jahr lang in Anwesenheit ihrer Begleitpersonen Erfahrungen im Straßenverkehr. Studien belegen, dass Teenager, die am Programm teilgenommen haben, im ersten Jahr des Fahrens ohne Begleitung rund 20 Prozent seltener an Unfällen beteiligt sind als Gleichaltrige, die unmittelbar nach der Fahrschule auf sich allein gestellt waren. Auch mit Blick auf die Kfz Versicherungsbeiträge wirkt sich das Begleitete Fahren ab 17 häufig positiv aus, wenn später ein eigenes Auto versichert oder das Fahrzeug der Eltern weiter mitbenutzt werden soll. Viele Versicherungen unterscheiden sich darin, ob bei der Nutzung für das Begleitete Fahren ab 17 die Beiträge gleichbleiben oder sich erhöhen. Ist BF17 in der Familie geplant, kann eine frühzeitige Nachfrage bei der eigenen Kfz-Versicherung sinnvoll sein.

 

Das begleitete Fahren ab 17
Die notwendigen Formulare für den Antrag zur Teilnahme am BF17 gibt es meist in der Fahrschule. Die Eltern oder eine gesetzliche Vertretung müssen dem Antrag und den benannten Begleitpersonen per Unterschrift zustimmen.
Foto: djd/v. Kummer/BF17-Kampagne

 

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Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) können Jugendliche bereits vor der Volljährigkeit Auto fahren. Mit dabei ist stets eine Begleitperson. Sie ist nicht nur Ansprechperson in unbekannten Verkehrssituationen und kann mit Ratschlägen zur Seite stehen, sondern gibt auch Sicherheit und Unterstützung. Um möglichst pünktlich zum 17. Geburtstag die Prüfbescheinigung zu erhalten und ein ganzes Jahr begleitet zu fahren, ist eine frühzeitige Anmeldung in der Fahrschule bereits im Alter von 16 ½ Jahren empfehlenswert. Tipps zum Begleiteten Fahren gibt es unter www.bf17.de**, einer Seite des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und der Deutschen Verkehrswacht (DVW). Das Projekt wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gefördert.

 

Das begleitete Fahren ab 17
Beim BF17 ist eine Begleitperson stets dabei, bevor es ab 18 Jahren alleine auf die Straße geht.
Foto: djd/v. Kummer/BF17-Kampagne