Die Abwicklung eines Unfalls kann man spezialisierten Dienstleistern übertragen

 

(djd). Im Jahr 2017 erreichte die Zahl der Unfälle in Deutschland einen neuen Höchststand: Die Polizei nahm rund 2,6 Millionen Unfälle auf, zwei Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Bei 2,3 Millionen Unfällen entstand lediglich Sachschaden, die Zahl der Verkehrstoten ist seit Jahren rückläufig. Aber auch wer in einen Autounfall gerät, bei dem es „nur“ Blechschaden gibt, muss oftmals viel Ärger in Kauf nehmen. Denn die Regulierung des Unfallschadens ist unvermeidlich – und nicht nur bei unklarer Haftung kann eine langwierige und komplizierte Prozedur drohen. Hier gibt es Möglichkeiten die Abwicklung eines Unfalls einem Dienstleister zu übertragen.

 

Abwicklung und Schadensregulierung nach einem Autounfall können oftmals für viel Ärger sorgen.
Abwicklung und Schadensregulierung nach einem Autounfall können oftmals für viel Ärger sorgen.
Foto: djd/unfallhelden.de

 

Finanzielle Risiken nach einem Unfall – auch für den Geschädigten

 

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Welche Kostenpositionen man nach einem Autounfall von der Versicherung des Unfallgegners ersetzt bekommt, hängt im Wesentlichen davon ab, wer den Autounfall verursacht hat. Wer keine Schuld trägt, dem muss der Unfallgegner beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer den gesamten Schaden ersetzen. Dies bedeutet nicht nur Ersatz der Kosten für die Reparatur des Autos, sondern auch Ersatz der Kosten für ein Sachverständigengutachten, für die Einschaltung eines Rechtsanwalts, für einen Nutzungsausfall und für die Wertminderung des Fahrzeugs. Bei einem Bagatellschaden kann die Rechtslage anders sein. Für den Geschädigten bestehen auch bei eindeutig geklärter Schuldfrage finanzielle Risiken: Etwa die Gefahr, nicht den vollen Schaden, sondern nur Teile des geltend gemachten Schadens vom gegnerischen Versicherer ersetzt zu bekommen. Wer wiederum den Autounfall verschuldet hat, muss ebenfalls mit einem finanziellen Risiko leben – nämlich der Gefahr, dass in der Abwicklung höhere Kosten entstehen, als unbedingt notwendig wären.

 

Die Abwicklung eines Unfalls kann man spezialisierten Dienstleistern übertragen.
Die Abwicklung eines Unfalls kann man spezialisierten Dienstleistern übertragen.
Foto: djd/www.unfallhelden.de

 

Dienstleister im Internet kümmern sich um komplette Unfallabwicklung

 

Egal ob man vermeintlich Schädiger oder Geschädigter ist – mit der Unfallabwicklung kann man heute im Internet spezialisierte Dienstleister wie beispielsweise unfallhelden.de** beauftragen. Das Serviceportal bietet die komplette Unfallabwicklung und Schadensregulierung aus einer Hand. Der Unfall wird über die Website, die App oder die kostenfreie Hotline 0800-7241794 gemeldet. Danach kontaktiert ein Mitarbeiter innerhalb weniger Stunden telefonisch den Unfallbeteiligten und bespricht die erforderlichen nächsten Schritte. Der Dienstleister kümmert sich um einen Gutachter, die Abwicklung des Schadens mit der Versicherung sowie um die Reparatur des Fahrzeugs und gegebenenfalls ein Ersatzfahrzeug. Für die Kunden ist der Service im Übrigen kostenlos, die Leistungen des Dienstleisters werden von Kooperationspartnern beglichen.

 

Spezialisierte Dienstleister kümmern sich nach einem Unfall um einen Gutachter, die Abwicklung des Schadens mit der Versicherung sowie um die Reparatur des Fahrzeugs und gegebenenfalls ein Ersatzfahrzeug.
Spezialisierte Dienstleister kümmern sich nach einem Unfall um einen Gutachter, die Abwicklung des Schadens mit der Versicherung sowie um die Reparatur des Fahrzeugs und gegebenenfalls ein Ersatzfahrzeug.
Foto: djd/unfallhelden.de

 

Versicherungen versuchen Kosten zu sparen

 

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Auch Versicherungen haben grundsätzlich kein Geld zu verschenken, es passiert daher häufig, dass sie versuchen, bei der Regulierung von Unfallschäden Kosten zu sparen. Das kann etwa dadurch sein, dass die gegnerische Versicherung einen Nutzungsausfallersatz nicht bezahlen oder die Kosten einer Markenwerkstatt nicht tragen will, die Schuldfrage anders beurteilt oder ähnliches. Oftmals kann man beobachten, dass Versicherungen Teile des Unfallschadens nicht regulieren und darauf bauen, dass der Geschädigte nicht auf der vollständigen Regulierung des Unfallschadens besteht. Spezialisierte Dienstleister wie etwa unfallhelden.de** helfen über Kontakte zu fachkundigen Rechtsanwälten, dies zu vermeiden.